- Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ( ASiG § 5 )
- Begehung und Beurteilung von Arbeitsplätzen
Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG § 5 ) Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV § 7 ) Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen nach der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV § 3 )
- Beratung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Anfertigung von Betriebsanweisungen für
- Arbeitsmittel
- Arbeitsverfahren
- Tätigkeit mit Gefahrstoffen
- Erarbeitung von Listen und Übersichten für prüfpflichtige Einrichtungen und Arbeitsmittel
- Anfertigung von Gefahrstoffverzeichnissen ( GefStoffV § 6)
- Organisation und Leitung/Moderation von ASA-Sitzungen
- Durchführung von Schulungen und Unterweisungen in Ihrem Unternehmen
- Baustellenbetreuung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung § 3
- Erarbeitung von SiGe - Plan nach Baustellenverordnung § 3
- Erarbeitung von Baustellenordnung zum Arbeitsschutz
- Aufbau von Arbeitsschutzmanagemantsystemem und Arbeitsschutzhandbüchern
(in Zusammenarbeit mit leistungstarken Partnerbüros)
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