• Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ( ASiG § 5 )
  • Begehung und Beurteilung von Arbeitsplätzen
  •  Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG § 5 )
Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV § 7 )
Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen nach der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV § 3 )

  • Beratung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  •  Betriebsanweisungen
Anfertigung von Betriebsanweisungen für
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsverfahren
  • Tätigkeit mit Gefahrstoffen
  • Erarbeitung von Listen und Übersichten für prüfpflichtige Einrichtungen und Arbeitsmittel
  •  Anfertigung von Gefahrstoffverzeichnissen ( GefStoffV § 6)
  • Organisation und Leitung/Moderation von ASA-Sitzungen
  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen in Ihrem Unternehmen

  • Baustellenbetreuung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung § 3
  • Erarbeitung von SiGe - Plan nach Baustellenverordnung § 3
  • Erarbeitung von Baustellenordnung zum Arbeitsschutz

  • Aufbau von Arbeitsschutzmanagemantsystemem und Arbeitsschutzhandbüchern
    (in Zusammenarbeit mit leistungstarken Partnerbüros)